Baden-Württemberg

Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 729 Mio. Euro

Qualifizierte Fachkräfte

Ziel: Mehr Fachkräfte für die vergütete praxisintegrierte Ausbildung gewinnen
Über das GUTE KITA GESETZ werden seit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/20 insgesamt 661 weitere Fachschülerinnen und Fachschüler analog zur „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ des Bundes in einer vergüteten, praxisintegrierten Ausbildungsform über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert.

Starke Kitaleitung

Ziel: Leitungszeit sicherstellen und Leitungskräfte qualifizieren
Alle Kitas erhalten unabhängig von der Größe und der Anzahl der Gruppen einen Grundsockel für die Leitungszeit von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der Kernaufgaben der Kitaleitung. Bei Kitas mit zwei oder mehr Gruppen werden zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt. Außerdem wird eine Weiterqualifizierung für Kitaleitungen mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu weiteren Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung angeboten.

Starke Kindertagespflege

Ziel: Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen fördern
Das Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen soll erweitert und der Umfang von bisher 160 auf 300 Unterrichtseinheiten erhöht werden. Zudem soll die praxisbegleitende Fortbildung zur Weiterbildung und Spezialisierung von bisher 15 Unterrichtseinheiten auf 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr aufgestockt werden.

So investiert Baden-Württemberg die GUTE KITA Mittel:

  • Qualifizierte Fachkräfte: 9%
  • Starke Kitaleitung: 90%
  • Starke Kindertagespflege: 1%

Baden-Württemberg hat das Handlungs- und Finanzierungskonzept zunächst bis 2020 abgeschlossen und entsprechend Maßnahmen gewählt. Die Grafik zeigt die Mittelverteilung für die Jahre 2019–2020. In dieser Zeit stehen Baden-Württemberg aus dem GUTE KITA GESETZ rund 160 Mio. Euro für Maßnahmen nach dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz zur Verfügung