Bayern
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 861 Mio. Euro
Starke Kitaleitung
Ziel: Kitaleitungen entlasten und stärken
Durch einen Leitungs- und Verwaltungsbonus können Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzliches Personal einstellen, um Leitungskräfte von sonstigen Tätigkeiten (bspw. vom Gruppendienst oder von Verwaltungstätigkeiten) freizustellen.
Starke Kindertagespflege
Ziel: Festanstellung von Tagespflegepersonen fördern
Träger von Kindertageseinrichtung und der öffentlichen Jugendhilfe, die Tagespflegepersonen in einer Festanstellung beschäftigen, erhalten eine Förderung, um zusätzliche Personenkreise für diese Tätigkeit zu gewinnen.
Weniger Gebühren
Ziel: Familien entlasten und Hürden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung abbauen
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wird der Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet.
So investiert Bayern die GUTE KITA Mittel:
- Starke Kitaleitung: 36%
- Starke Kindertagespflege: 4%
- Weniger Gebühren: 59%
Bayern hat das Handlungs- und Finanzierungskonzept zunächst bis 2020 abgeschlossen und entsprechend Maßnahmen gewählt. Die Grafik zeigt die Mittelverteilung für die Jahre 2019–2020. In dieser Zeit stehen Bayern aus dem GUTE KITA GESETZ rund 234 Mio. Euro zur Verfügung.