Hessen
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 413 Mio. Euro
Guter Betreuungsschlüssel
Ziel: Personal in Kitas sichern und Fachkraftkapazitäten steigern
Derzeit sieht das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch bei der Mindestpersonalbemessung in Kindertageseinrichtungen zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung einen Aufschlag auf den Mindestpersonalbedarf in Höhe von 15 Prozent vor. Dieser Aufschlag soll ab dem 1. August 2020 auf 22 Prozent angehoben werden, um die Fachkraftkapazitäten zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zu erhöhen und die Fachkräftesituation in den Kitas zu verbessern. So wird in Hessen in Zukunft mehr Zeit für die individuelle Betreuung des einzelnen Kindes vorhanden sein.
Starke Kitaleitung
Ziel: Leitungsfreistellung gesetzlich regeln
Zum 1. August 2020 soll im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gesetzlich geregelt werden, dass bei der Berechnung des Mindestpersonalbedarfs einer Kita erstmalig auch ein zusätzlicher Zeitanteil für die Kitaleitung in Höhe von 20 Prozent zu berücksichtigen ist. Die Leitung ist dann in diesem Umfang vom Gruppendienst freigestellt. So wird den Anforderungen an die qualitative Entwicklung in den Kitas Rechnung getragen, weil den Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Denn die Leitungen von Kindertageseinrichtungen spielen für die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung eine zentrale Rolle.
So investiert Hessen die GUTE KITA Mittel:
- Guter Betreuungsschlüssel: 71%
- Starke Kitaleitung: 29%