Mecklenburg-Vorpommern
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 106 Mio. Euro
Weniger Gebühren
Ziel: Chancengerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch vollständige Elternbeitragsfreiheit sicherstellen
Mecklenburg-Vorpommern wird die Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ zusammen mit Landesmitteln für die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge einsetzen. Seit dem 1. Januar 2019 werden Familien mit mehr als einem Kind in der Kindertagesförderung bereits von den Beiträgen für das jüngere Kind bzw. die jüngeren Kinder befreit. In einem weiteren Schritt wird ab 2020 die vollständige Elternbeitragsfreiheit in Kraft treten.
Mit dem Wegfall der Elternbeiträge werden gleiche und ortsunabhängige finanzielle Bedingungen für Familien geschaffen. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen stehen allen Einkommensgruppen ohne ein zusätzliches finanzielles Auswahlkriterium offen. Ziel ist die Herstellung von Chancengerechtigkeit, die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über eine Vielzahl von qualitativen Maßnahmen, wie beispielsweise der prozentual hohe Anteil an Fachkräften, lange Öffnungszeiten der Einrichtungen und die Qualifizierung von Tagespflegepersonen.
So investiert Mecklenburg-Vorpommern die GUTE KITA Mittel:
- Weniger Gebühren: 100%