Niedersachsen

Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 526 Mio. Euro

Guter Betreuungsschlüssel

Ziel: Zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte fördern
In den nächsten Jahren werden mit Mitteln des GUTE KITA GESETZES zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte gefördert, um den Personalschlüssel in Gruppen mit Kindergartenkindern zu verbessern.

Qualifizierte Fachkräfte

Ziel: Angehende Fachkräfte gewinnen und binden
Gefördert wird die Beschäftigung von Auszubildenden, die einen ersten Abschluss für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung in Teilzeit erwerben und ausbildungsbegleitend beschäftigt sind. So können Träger angehendes Personal schon vor Abschluss der Ausbildung für die Tätigkeit in ihren Einrichtungen gewinnen, tariflich vergüten und auch dauerhaft binden.

Starke Kitaleitung

Ziel: Einrichtungsleitungen entlasten und Leitungskompetenzen stärken
Gefördert wird die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften zur Unterstützung der Leitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bis Ende 2019 wird ein Curriculum zur Stärkung von Leitungskompetenz trägerübergreifend abgestimmt und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten nach diesem Curriculum gefördert. Jede fünfte Kitaleitung soll von den Qualifizierungsmöglichkeiten profitieren können.

Starke Kindertagespflege

Ziel: Kindertagespflege über eine gesetzlich geregelte Anreizfinanzierung professionalisieren
Zum 1. August 2020 wird eine Anreizfinanzierung für die Weiterentwicklung von Qualität und Professionalität in der Kindertagespflege gesetzlich geregelt: Die anteilige Landesfinanzierung der laufenden Geldleistung steigt mit zunehmender Qualifikation einer Kindertagespflegeperson. Gefördert werden auch Kosten für die Höherqualifizierung von Kindertagespflegepersonen.

Netzwerke für mehr Qualität

Ziel: Örtliche Bedarfsplanung weiterentwickeln und verbessern
Um das System der Bedarfsanalyse und -planung zu verbessern, sollen die Verfahren der örtlichen Bedarfsplanung vereinheitlicht und für die Steuerung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung auch auf Landesebene auswertbar werden.

Weniger Gebühren

Ziel: Kindertagespflegeangebote für Kinder im Kindergartenalter beitragsfrei stellen
Gefördert wird die Teilhabe von Kindern im Kindergartenalter an frühkindlicher Bildung, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden. Analog zu Kindergartenkindern können sie von Elternbeiträgen freigestellt werden.

So investiert Niedersachsen die GUTE KITA Mittel:

  • Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte und Starke Kitaleitung: 64%
  • Starke Kindertagespflege: 31%
  • Netzwerke für mehr Qualität: <1%
  • Weniger Gebühren: 4%

In den Jahren 2019–2022 stehen Niedersachsen aus dem GUTE KITA GESETZ rund  469 Mio. Euro für Maßnahmen nach Artikel 1 des Gesetzes zur Verfügung.