Nordrhein-Westfalen
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 1.183 Mio. Euro
Bedarfsgerechte Angebote
Ziel: Betreuungsangebote bedarfsgerecht flexibler gestalten
Das Land gewährt jedem Jugendamt nach einem an der Anzahl der betreuten Kinder im Jugendamtsbezirk ausgerichteten Verteilerschlüssel einen zusätzlichen Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungsangebote. Mit diesem sollen kind- und bedarfsgerechte, familienunterstützende Angebote in der Kindertagesbetreuung wie z.B. Öffnungszeiten, die über die Regelöffnungszeit hinausgehen, oder ergänzende Kindertagespflege finanziert werden.
Qualifizierte Fachkräfte
Ziel: Ausbildung attraktiver gestalten
Die Jugendämter erhalten zur Weiterleitung an die Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr der „klassischen Ausbildung“ erhalten die Träger über das Jugendamt 4.000 Euro pro Praktikumsplatz.
Ziel: Fachberatung stärken
Die Träger erhalten je Kindertageseinrichtung über das Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Fachberatung.
Ziel: Qualifizierung weiterentwickeln
Der jährliche Zuschuss für die Fortbildung von pädagogischen Fachkräften wird von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht.
Starke Kitaleitung
Ziel: Leitungsstunden sichern
Durch die zusätzlichen Mittel des GUTE KITA GESETZES wird im Kindergartenjahr 2019/20 die Finanzierung von Leitungsstunden in einem Umfang von insgesamt rund 107 Mio. Euro ermöglicht
Sprachliche Bildung
Ziel: Sprachförderung verbindlicher gestalten
Die Zuschüsse zur Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs werden zusammengefasst und von 70 Mio. Euro auf insgesamt 100 Mio. Euro erhöht. Damit wird plusKITAs finanziell ermöglicht, eine halbe Fachkraftstelle für besondere Aufgaben einzurichten.
Starke Kindertagespflege
Ziel: Rahmenbedingungen der Kindertagespflege qualitativ verbessern
Die Pauschalen für jedes in der Kindertagespflege betreute Kind werden zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 um 280 Euro erhöht, um mittelbare pädagogische Arbeit und Fortbildungskosten zu finanzieren.
Ziel: Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessern
Das Jugendamt erhält für jede angehende Kindertagespflegeperson, die die Qualifikation nach dem „Kompetenz-orientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ absolviert hat, künftig einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro zur Finanzierung dieser Qualifikation.
Ziel: Fachberatung stärken
Die zuständigen Fachberatungsstellen erhalten über das Jugendamt je Kindertagespflegeperson, die Kinder bis zum Schuleintritt betreut, einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Jahr für die Fachberatung.
Vielfältige pädagogische Arbeit
Ziel: Familienzentren qualitativ weiterentwickeln
Für jedes Familienzentrum mit dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ oder das am Gütesiegelverfahren teilnimmt, wird der jährliche Zuschuss an das Jugendamt auf 20.000 Euro erhöht.
Weniger Gebühren
Ziel: Familien entlasten
Zusätzlich zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei sein.
So investiert Nordrhein-Westfalen die GUTE KITA Mittel:
- Bedarfsgerechte Angebote: 12%
- Qualifizierte Fachkräfte: 15%
- Starke Kitaleitung: 9%
- Sprachliche Bildung: 7%
- Starke Kindertagespflege: 7%
- Vielfältige pädagogische Arbeit: 5%
- Weniger Gebühren: 45%