Sachsen
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 269 Mio. Euro
Guter Betreuungsschlüssel
Ziel: Pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung stellen
Mit Mitteln des GUTE KITA GESETZES wird pädagogischen Fachkräften ab einer Arbeitszeit von 22 Stunden/Woche mindestens eine Stunde für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung gestellt, ab einem Beschäftigungsumfang von 34 Stunden/Woche mindestens zwei Stunden. Dazu werden zusätzliche Fachkräfte eigestellt und das Personal in Kitas um insgesamt 5,4 Prozent aufgestockt.
Starke Kindertagespflege
Ziel: Kindertagespflegepersonen Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung stellen
Für Kindertagespflegepersonen wird mit Mitteln des GUTE KITA GESETZES je betreutem Kind eine halbe Stunde wöchentlich für mittelbare pädagogische Tätigkeiten finanziert.
So investiert Sachsen die GUTE KITA Mittel:
- Guter Betreuungsschlüssel: 96%
- Starke Kindertagespflege: 4%
Sachsen hat das Handlungs- und Finanzierungskonzept zunächst bis 2020 abgeschlossen und entsprechend Maßnahmen gewählt. Die Grafik zeigt die Mittelverteilung für die Jahre 2019–2020. In dieser Zeit stehen Sachsen aus dem GUTE KITA GESETZ rund 73 Mio. Euro zur Verfügung.