Sachsen-Anhalt
Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ 2019–2022: rund 140 Mio. Euro
Guter Betreuungsschlüssel
Ziel: Fachkraft-Kind-Relation in Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessern
Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen bekommen zusätzliches Personal. Hierfür werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich die Jahrespersonalkosten zur Verfügung gestellt, die nach TvöD SuE 17 137 Vollzeitstellen entsprechen. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wo konkret vor Ort unterstützt werden soll.
Qualifizierte Fachkräfte
Ziel: Vergütetes Vorpraktikum für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger finanzieren
Ab 2020 wird die Vergütung für das 600-stündige Praktikum, das Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vor Beginn der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren müssen, für drei Jahrgänge übernommen.
Ziel: Fachkräfteoffensive des Bundes ergänzen
Ab August 2020 können 200 Fachschülerinnen und Fach-schüler eine praxisintegrierte, vergütete Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher antreten. Die Förderbedingungen werden analog der Fachkräfteoffensive des Bundes gestaltet.
Ziel: Schulgeld für Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft abschaffen
Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/20 können Schulen in freier Trägerschaft auf die Gebühren für Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger und zur Sozial-assistentin/zum Sozialassistenten an Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft verzichten. Das Land erstattet die Ausfallgebühren. Davon profitieren pro Jahr ca. 3.000 Schülerinnen und Schüler.
Ziel: Praxisanleitung fördern
Ab August 2020 werden 200 Fachkräfte zu Praxisanleitungen qualifiziert. Um die 200 Schülerinnen und Schüler, die eine praxisintegrierte, vergütete Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren, zu unterstützen, fördert Sachsen-Anhalt die Ausbildung und die Freistellung für zwei Stunden/Woche je Schülerin und Schüler.
Ziel: Pädagogische Fachberatung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe stärken
Ab Januar 2020 sollen in Sachsen-Anhalt mindestens 28 zusätzliche pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater (Vollzeitäquivalente) bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe beschäftigt werden. Damit wird die pädagogische Fachberatung ausgebaut und unterstützt.
Weniger Gebühren
Ziel: Eltern von Gebühren entlasten
In Sachsen-Anhalt zahlen Eltern mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, seit Januar 2019 nur noch für das älteste Kind, das noch nicht die Schule besucht, Gebühren.
Diese Regelung wird ausgeweitet: Ab 2020 entfallen für das älteste Kind in Kindertagesbetreuung, das noch nicht die Schule besucht, die Beiträge, wenn ein älteres Geschwisterkind als Hortkind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird.
So investiert Sachsen-Anhalt die GUTE KITA Mittel:
- Guter Betreuungsschlüssel: 21%
- Qualifizierte Fachkräfte: 21%
- Weniger Gebühren: 58%