Was das GUTE KITA GESETZ erreicht

Wie wirkt was?

Das GUTE KITA GESETZ war eines der wichtigsten Vorhaben des Bundes im Bereich der Kindertagesbetreuung: Rund 5,5 Milliarden Euro wurden bereitgestellt, um die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern. Wie die Maßnahmen wirkten, die die Länder mit diesen Mitteln ergriffen, wurde in der Evaluation des GUTE KITA GESETZES genau untersucht.  

Mit den Mitteln wurden in den Ländern unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt. Auch die Ausgangsbedingungen vor Ort unterschieden sich zum Teil stark. Das wurde bei der Evaluation berücksichtigt.

Das GUTE KITA GESETZ verfolgte vier wichtige Ziele:

  1. Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung
  2. Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung
  3. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und
  4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Evaluation sollte Antworten darauf finden, ob und wie die ergriffenen Maßnahmen im GUTE KITA GESETZ dazu beitragen, die gesteckten Ziele zu erreichen. Machten sich die Investitionen in den Kitas und der Kindertagespflege bemerkbar? Haben sich die Teilhabechancen positiv entwickelt? Sind die regionalen Unterschiede kleiner geworden? Haben sich Rahmenbedingungen verbessert, die es Eltern ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren?

Welche Schritte wurden unternommen?

Die Evaluation stützte sich auf eine breite Datenbasis. Sie nutzte neben relevanten Unterlagen wie etwa den Verträgen zwischen Bund und Ländern vor allem wissenschaftliche Studien und die Befunde des Monitorings. Um Erkenntnisse für die Evaluation des GUTE KITA GESETZES zu sammeln, wurden insbesondere zwei umfangreiche wissenschaftliche Studien extern vergeben:

  • Die erste Evaluationsstudie untersucht den Umsetzungsstand der Maßnahmen in den Ländern und ordnet diese in den jeweiligen Kontext ein. Sie überprüft zudem, welche Bedingungen bei der Umsetzung besonders förderlich und welche eher hinderlich waren. Diese Studie wird von PädQUIS in Kooperation mit dem Zentrum für Qualitätsforschung und Monitoring in der Kinder- und Jugendhilfe (ZQM) und dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) durchgeführt.
  • Die zweite Evaluationsstudie befasst sich mit der Frage, ob das Gesetz und die damit verbundenen Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung entfaltet haben. Konnten die verschiedenen Ziele des Gesetzes erreicht werden? Diese Studie wird von dem Forschungs- und Innovationsverbund FIVE e.V. gemeinsam mit der Universität Bamberg durchgeführt.

Beide Studien nutzen eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden, die von Dokumentenanalysen über Interviews und Workshops bis hin zu quantitativen Analysen großer Datensätze reichen. Die Studien sollen bewerten, ob die Ziele des GUTE KITA GESETZES erreicht wurden, und aufzeigen, wo Anpassungen des Gesetzes nötig oder hilfreich sind.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag die Ergebnisse der Evaluation. Die Evaluationsberichte werden anschließend veröffentlicht – auch hier auf dem GUTE KITA PORTAL. In den Berichten wird dargestellt, was mit dem GUTE KITA GESETZ bereits erreicht werden konnte und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Damit können Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob sich das Gesetz bewährt hat und ob inhaltliche Anpassungen der Regelungen vorgenommen werden müssten. Der erste Bericht ist 2021 erschienen, ein weiterer ist für 2023 geplant.

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