GUTE KITA im Blick

Mit dem Monitoring zum GUTE KITA GESETZ wurde die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in Deutschland über mehrere Jahre beobachtet. Das Monitoring soll die Gesamtsituation in der Kindertagesbetreuung und Veränderungen im Zeitverlauf sowohl deutschlandweit als auch in den Ländern untersuchen. Das Monitoring erfasste zum einen die bundesweite Entwicklung – und ging zum anderen auch vertiefend auf die Schwerpunkte der einzelnen Länder im GUTE KITA GESETZ ein.

Wie wird das untersucht?

Um die KiTa-Systeme der Länder miteinander zu vergleichen, wurden einheitliche, aussagekräftige Kennzahlen („Indikatoren“) herangezogen. Sie stammten unter anderem aus der amtlichen Statistik. Außerdem wurden Informationen durch repräsentative Befragungen von Jugendämtern, freien Trägern, Fach- und Leitungskräften in Kitas, Kindertagespflegepersonen sowie Eltern und Kindern gewonnen.

Ein Forscherteam des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund stellte sicher, dass das Monitoring nach wissenschaftlichen Standards erfolgte. Zusätzlich wurde ein Expertengremium zum Monitoring einberufen, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Fachpraxis angehörten. Zudem wurde der gesamte Prozess von Bund und Ländern in dem gemeinsamen fachlichen Gremium zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes eng begleitet.

Was das bringt

Mit dem Monitoring sorgte der Bund für Transparenz. Denn es zeigte auf, welche Entwicklungen in der KiTa-Landschaft in Deutschland stattfanden und ob sich bestehende Unterschiede in der Qualität oder Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anglichen. Es trug außerdem dazu bei, dass bessere Messinstrumente etabliert werden. Damit schaffte das Monitoring eine gute Grundlage für politische Entscheidungen: Die Frage, wo und wie künftig in Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung investiert werden soll, lässt sich anhand der Ergebnisse leichter beantworten.

Die Ergebnisse des Monitorings wurden in jährlichen Berichten dargestellt. In diese Veröffentlichungen flossen auch die Fortschrittsberichte der Länder ein, die jährlich zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Maßnahmen Auskunft gaben.

Die GUTE KITA BERICHTE

Der erste GUTE KITA BERICHT ist im Dezember 2020 erschienen. Er gibt zunächst einen Überblick über die Ausgangssituation der Kindertagesbetreuung in Deutschland und in den Ländern im Jahr 2019. Außerdem zeigt er, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen die Länder die Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ investieren, um Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Damit wird die Grundlage geschaffen, um künftig Entwicklungen und auch die Zielerreichung des Gesetzes abbilden zu können.

Im Dezember 2021 ist der zweite GUTE KITA BERICHT erschienen. In diesem wird zum zweiten Mal die bundesweite Situation bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden. Außerdem enthält der Bericht einen datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten Handlungsfelder.