
Bedarfsgerechte Angebote
Kindertagesbetreuung sollte zum Alltag von Familien passen. Mit dem Handlungsfeld „Bedarfsgerechte Angebote“ sollte die Betreuung besser auf die Bedürfnisse und Wünsche von Familien abgestimmt werden, zum Beispiel indem Kitas erweiterte Öffnungszeiten anbieten.
Das Handlungsfeld „Bedarfsgerechte Angebote“
Im Handlungsfeld „Bedarfsgerechte Angebote“ standen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und ihrer Familien im Mittelpunkt. Dazu zählten zum Beispiel Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren: In verschiedenen Berufsfeldern oder Lebenssituationen müssen Eltern frühmorgens, spätabends, an Wochenenden oder an Feiertagen arbeiten. Jedes Kind hat Bedürfnisse, auf die individuell eingegangen werden sollte. Deshalb gehört zu einem bedarfsgerechten Angebot auch eine inklusive Betreuung, die die soziale Teilhabe und die Entwicklung aller Kinder unterstützt. Damit die Kindertagesbetreuung zum Familienalltag passt und Kinder individuell gefördert werden können, wurden mit dem GUTE KITA GESETZ Maßnahmen für bedarfsgerechte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kitas und in der Kindertagespflege umgesetzt, zum Beispiel flexiblere Öffnungszeiten oder zusätzliche Ressourcen für die Betreuung von Kindern mit Behinderung.
In den Ländern
In folgenden Ländern wurden mit dem GUTE KITA GESETZ Maßnahmen im Handlungsfeld „Bedarfsgerechte Angebote“ umgesetzt:
Ergebnisse aus dem GUTE KITA BERICHT 2021
Der Ausbau an Plätzen in der Kindertagesbetreuung setzt sich fort: Allerdings wurden nach Jahren des starken Ausbaus für unter Dreijährige erstmals wieder mehr Plätze für ältere Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren geschaffen. Während die Quote der Kinder, die Betreuung nutzen, für Kinder unter drei Jahren 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte gestiegen ist (35,0 Prozent), ist sie für Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren leicht rückläufig (minus 0,4 Prozentpunkte). Insgesamt bleibt sie aber auf hohem Niveau (92,5 Prozent).
Im Vergleich zu 2019 zeigt sich 2020 eine leichte Verschiebung der vertraglich vereinbarten Betreuungsumfänge hin zu mehr Ganztags- und weniger Halbtagsplätzen. Bei den gewünschten Betreuungsumfängen zeigt sich hingegen eine Verlagerung der gewünschten Betreuungsumfänge weg vom Ganztag hin zum Halbtag – sowohl für die unter dreijährigen Kinder als auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Eine mögliche Erklärung für diese Veränderung ist, dass sich durch die Corona-Pandemie viele Eltern zumindest zeitweise zum Beispiel im Home-Office oder in Kurzarbeit befanden und womöglich nicht auf einen Ganztagsplatz angewiesen waren.
Knapp drei Viertel der Kindertageseinrichtungen haben 2020 zwischen neun und unter elf Stunden geöffnet. Zwischen 2019 und 2020 hat sich das somit kaum verändert. Zwischen den ostdeutschen und den westdeutschen Ländern zeigen sich weiter deutliche Unterschiede bezüglich der Öffnungsdauer sowie der Öffnungs- und Schließzeiten. Der Vergleich fällt zugunsten der ostdeutschen Länder aus. In den ostdeutschen Ländern öffnete über die Hälfte der Einrichtungen spätestens um 6.00 Uhr (61,2 Prozent). In den westdeutschen Ländern hatte mehr als die Hälfte der Einrichtungen erst spätestens um 7.00 Uhr geöffnet (52,1 Prozent). Ähnlich sieht es bei den Zeiten aus, zu denen Kitas nachmittags oder abends schließen. Besonders früh schließen beispielsweise viele Einrichtungen in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo um 14.00 Uhr noch 70,2 Prozent, 79,4 Prozent und 81,4 Prozent der Einrichtungen geöffnet haben, wohingegen es in den übrigen Ländern jeweils über 90 Prozent sind.
Weitere Ergebnisse zum Handlungsfeld finden sich im GUTE KITA BERICHT 2021 (Kapitel 1)
Kindertageseinrichtungen 2020 nach Öffnungsdauer in Stunden
- 70.7 Prozent zwischen 9 und unter 11 Stunden
- 1.8 Prozent weniger als 5 Stunden
- 10.8 Prozent 5 bis unter 7 Stunden
- 11.3 Prozent 7 bis unter 9 Stunden
- 5.4 Prozent mehr als 11 Stunden
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kinder Kindertagespflege, 2020; Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund