Weniger Gebühren

Gebühren dürfen kein Grund dafür sein, dass Kinder nicht in die Kita oder die Kindertagespflege gehen – denn dort werden sie gefördert und können entdecken, was in ihnen steckt. Darum wurden Familien mit dem GUTE KITA GESETZ bei den Gebühren entlastet.

Maßnahmen für „Weniger Gebühren“

Neben den Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität, wurde mit dem GUTE KITA GESETZ die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessert. Denn frühe Bildung darf kein Privileg sein – jede Familie soll sich gute Kindertagesbetreuung leisten können. Die Elternbeiträge müssen seit dem 1. August 2019 bundesweit gestaffelt werden. Neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, wurden auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Darüber hinaus konnten die Länder mit dem GUTE KITA GESETZ landesspezifische Maßnahmen zur Entlastung der Familien umsetzen, zum Beispiel eine Beitragsbefreiung für bestimmte Altersgruppen, einen Beitragsdeckel oder eine komplette Gebührenbefreiung.

In den Ländern

Ergebnisse aus dem GUTE KITA BERICHT 2021

In Deutschland unterscheiden sich die Gebühren für die Kindertagesbetreuung – oder ob es diese überhaupt gibt – je nach Bundesland. Aber auch innerhalb der Länder gibt es teilweise große Unterschiede. Das liegt an den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen und freien Träger bei der Festsetzung der Elternbeiträge. Außerdem beeinflussen die Betreuungsart und Betreuungsumfänge sowie das Alter der betreuten Kinder die Höhe der Gebühren. Die Ergebnisse der Elternbefragung zeigen, dass die mittleren Elternbeiträge für unter Dreijährige 2020 bundesweit deutlich über den Beiträgen für Kinder über drei Jahren liegen (198 gegenüber 66 Euro). Kaum Unterschiede gibt es aber zwischen den Elternbeiträgen für die Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen.

Die Zahl der Eltern, die keine Gebühren zahlen, ist nach Erkenntnissen aus der Elternbefragung gestiegen. 2020 hatten 34 Prozent der Eltern einen kostenfreien Platz für ihr Kind oder waren von den Beiträgen befreit – das sind 9 Prozentpunkte mehr als 2019.

Im Jahr 2020 stellten die Kosten jedoch tendenziell seltener einen Hinderungsgrund für die Nutzung eines Betreuungsplatzes dar, als noch 2019 (minus 2 Prozentpunkte auf 25 Prozent). Allerdings belegen die Erkenntnisse erneut, dass Familien mit niedrigem Einkommen stärker belastet werden als Familien mit hohem Einkommen. Sie mussten einen deutlich größeren Anteil (10 Prozent) ihres Haushaltseinkommens für die Betreuungskosten des Kindes ausgeben als Eltern in der Gruppe mit den höchsten Einkommen (4 Prozent).

Weitere Ergebnisse zum Handlungsfeld finden sich im GUTE KITA BERICHT 2021 (Kapitel 11)

Anteil zahlende und beitragsbefreite Eltern, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen, 2020

  • Anteil Beitragszahlende: 34 Prozent
  • Anteil Beitragsbefreit: 66 Prozent

Quelle: DJI, DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 2020, gewichtete Daten, Berechnungen des DJI, n 2020 = 16.720