
Weniger Gebühren
Gebühren dürfen kein Grund dafür sein, dass Kinder nicht in die Kita oder die Kindertagespflege gehen – denn dort werden sie gefördert und können entdecken, was in ihnen steckt. Darum werden Familien mit dem GUTE KITA GESETZ bei den Gebühren entlastet.
Maßnahmen für „Weniger Gebühren“
Neben den Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität, wird mit dem GUTE KITA GESETZ die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessert. Denn frühe Bildung darf kein Privileg sein – jede Familie soll sich gute Kindertagesbetreuung leisten können. Die Elternbeiträge müssen seit dem 1. August 2019 bundesweit gestaffelt werden. Neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, werden nun auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Darüber hinaus können die Länder mit dem GUTE KITA GESETZ landesspezifische Maßnahmen zur Entlastung der Familien umsetzen, zum Beispiel eine Beitragsbefreiung für bestimmte Altersgruppen, einen Beitragsdeckel oder eine komplette Gebührenbefreiung.
In den Ländern
Folgende Länder setzen mit dem GUTE KITA GESETZ Maßnahmen für „Weniger Gebühren“ um:
Bayern
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen